Abrechnung

Behandlungen in meiner Praxis sind möglich für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassenpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahler.


Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, sofern sie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. 

Hier übernimmt die Krankenkasse bis zu 5 Sprechstunden á 50 Minuten zur Abklärung, ob eine krankheitswerte psychische Störung vorliegt und bis zu 6 probatorischen Sitzungen á 50 Minuten, um eine gemeinsame Arbeitsgrundlage fest- bzw. herzustellen. 

Nach Vereinbarung werden Therapiestunden bei der Kasse beantragt. Mit deren Bewilligung (z.T. im Gutachterverfahren) kann eine Psychotherapie begonnen werden.

Abhängig von den erarbeiteten Zielen wird der Antrag für eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen (+ 6 für Bezugsperson) oder für eine Langzeittherapie mit bis zu 60 Sitzungen (+15 für Bezugspersonen) gestellt.

Kinder und Jugendliche brauchen dafür keine Überweisung. 

Bitte legen Sie zum Erstkontakt und im Rahmen der Therapie zu jedem neuen Quartal die Gesundheitskarte vor.


Privatversicherte

Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. 

Da die privaten Versicherungen noch weitere unterschiedliche Bedingungen und Tarife haben, nach denen Behandlungen anerkannt werden, ebenso das bewilligte Stundenkontingent sehr unterschiedlich ist, empfehle ich Ihnen sich vor Beginn einer Psychotherapie über die Tarifbedingungen zu informieren und abzuklären, ob und inwieweit Ihnen die Therapiekosten erstattet werden.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.


Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, sofern sie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. Sie müssen nicht im Voraus einen Arzt aufsuchen und es ist auch keine Überweisung notwendig (Erstzugangsrecht).

Hier übernimmt die Beihilfe bis zu 5 probatorische Sitzung zur Diagnostik/Befunderhebung/zum Kennenlernen. Danach kann die Kostenübernahme beantragt werden. Bitte fordern Sie davon von Ihrer Beihilfe die Antragsformulare an. Einen Teil von den Unterlagen müssen Sie als Versicherter ausfüllen, einen Teil der Unterlagen müssen Sie an mich als behandelnde Therapeutin weiterleiten.

Mit Antrag auf Psychotherapie werden dann nach Vereinbarung Therapiestunden bei der Beihilfe beantragt und mit deren Bewilligung (im Gutachterverfahren) kann eine Psychotherapie begonnen werden.

Beihilfefähige Patienten haben zumeist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.


IGeL-Leistungen

Leistungen außerhalb des Regelkatalogs der Krankenkasse werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Ausfallhonorar

Die psychotherapeutische Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Ich bin in meiner Praxis darauf angewiesen, dass Sie/Ihr Kind vereinbarte Termine wahrnehmen.

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mindestens 2 Werktage vorher abzusagen, ansonsten muss Ihnen Ihr Anteil des Stundenausfalls in Höhe von € 45,- privat in Rechnung gestellt werden. (Bei plötzlichen Erkrankungen bitte ich Sie sowohl um eine Absage sowie um das Nachreichen einer Bescheinigung des Arztes, nur unter diesen Umständen wird kein Ausfall berechnet.)