{"id":414,"date":"2020-12-27T21:58:58","date_gmt":"2020-12-27T20:58:58","guid":{"rendered":"https:\/\/praxisniehaus758606247.wordpress.com\/?page_id=414"},"modified":"2021-05-06T11:02:14","modified_gmt":"2021-05-06T09:02:14","slug":"abrechnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/praxis-niehaus.de\/?page_id=414","title":{"rendered":"Abrechnung"},"content":{"rendered":"\n<p>Behandlungen in meiner Praxis sind m\u00f6glich f\u00fcr alle gesetzlichen und privaten Krankenkassenpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahler.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Gesetzlich Versicherte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die gesetzliche Versicherung \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr eine Psychotherapie, sofern sie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit kassen\u00e4rztlicher Zulassung durchgef\u00fchrt wird. Diese Voraussetzung erf\u00fclle ich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Hier \u00fcbernimmt die Krankenkasse bis zu 5 Sprechstunden \u00e1 50 Minuten zur Abkl\u00e4rung, ob eine krankheitswerte psychische St\u00f6rung vorliegt und bis zu 6 probatorischen Sitzungen \u00e1 50 Minuten, um eine gemeinsame Arbeitsgrundlage fest- bzw. herzustellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Vereinbarung werden Therapiestunden bei der Kasse beantragt. Mit deren Bewilligung (z.T. im Gutachterverfahren) kann eine Psychotherapie begonnen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Abh\u00e4ngig von den erarbeiteten Zielen wird der Antrag f\u00fcr eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen (+ 6 f\u00fcr Bezugsperson) oder f\u00fcr eine Langzeittherapie mit bis zu 60 Sitzungen (+15 f\u00fcr Bezugspersonen) gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Kinder und Jugendliche brauchen daf\u00fcr keine \u00dcberweisung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte legen Sie zum Erstkontakt und im Rahmen der Therapie zu jedem neuen Quartal die Gesundheitskarte vor.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Privatversicherte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten Privatversicherungen \u00fcbernehmen die Kosten f\u00fcr eine Psychotherapie. Bedingung f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten durchgef\u00fchrt wird. Diese Voraussetzung erf\u00fclle ich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Da die privaten Versicherungen noch weitere unterschiedliche Bedingungen und Tarife haben, nach denen Behandlungen anerkannt werden, ebenso das bewilligte Stundenkontingent sehr unterschiedlich ist, empfehle ich Ihnen sich vor Beginn einer Psychotherapie \u00fcber die Tarifbedingungen zu informieren und abzukl\u00e4ren, ob und inwieweit Ihnen die Therapiekosten erstattet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mein Honorar richtet sich nach der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Psychotherapeuten (GOP\/GO\u00c4). Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Beihilfeberechtigte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Beihilfe \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr eine Psychotherapie, sofern sie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit kassen\u00e4rztlicher Zulassung durchgef\u00fchrt wird. Diese Voraussetzung erf\u00fclle ich. Sie m\u00fcssen nicht im Voraus einen Arzt aufsuchen und es ist auch keine \u00dcberweisung notwendig (Erstzugangsrecht).<\/p>\n\n\n\n<p>Hier \u00fcbernimmt die Beihilfe bis zu 5 probatorische Sitzung zur Diagnostik\/Befunderhebung\/zum Kennenlernen. Danach kann die Kosten\u00fcbernahme beantragt werden. Bitte fordern Sie davon von Ihrer Beihilfe die Antragsformulare an. Einen Teil von den Unterlagen m\u00fcssen Sie als Versicherter ausf\u00fcllen, einen Teil der Unterlagen m\u00fcssen Sie an mich als behandelnde Therapeutin weiterleiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Antrag auf Psychotherapie werden dann nach Vereinbarung Therapiestunden bei der Beihilfe beantragt und mit deren Bewilligung (im Gutachterverfahren) kann eine Psychotherapie begonnen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Beihilfef\u00e4hige Patienten haben zumeist eine zus\u00e4tzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht \u00fcbernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schlie\u00dft sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Bef\u00fcrwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und \u00fcbernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten \u00fcbernommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mein Honorar richtet sich nach der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Psychotherapeuten (GOP\/GO\u00c4). Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>IGeL-Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Leistungen au\u00dferhalb des Regelkatalogs der Krankenkasse werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausfallhonorar<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die psychotherapeutische Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Ich bin in meiner Praxis darauf angewiesen, dass Sie\/Ihr Kind vereinbarte Termine wahrnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie einen Termin nicht einhalten k\u00f6nnen, bitte ich Sie, <strong>mindestens 2 Werktage vorher abzusagen<\/strong>, ansonsten muss Ihnen Ihr Anteil des Stundenausfalls in H\u00f6he von \u20ac 45,- privat in Rechnung gestellt werden. (Bei pl\u00f6tzlichen Erkrankungen bitte ich Sie sowohl um eine Absage sowie um das Nachreichen einer Bescheinigung des Arztes, nur unter diesen Umst\u00e4nden wird kein Ausfall berechnet.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Behandlungen in meiner Praxis sind m\u00f6glich f\u00fcr alle gesetzlichen und privaten Krankenkassenpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte Die gesetzliche Versicherung \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr eine Psychotherapie, sofern sie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit kassen\u00e4rztlicher Zulassung durchgef\u00fchrt wird. 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